Ab dem 1. Februar 2025 sind wir für alle Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zuständig!
Was ist eigentlich das Bildungs- und Teilhabepaket?
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
- Gemeinsame Mittagsverpflegung in KiTa oder Schule
- Fahrkosten zur Schule für das genehmigte Ticket vom Schulverwaltungsamt
- Tagesausflüge und Klassenfahrten mit Schule oder KiTa
- Nachhilfe bei Gefährdung der Versetzung oder des Schulabschlusses
(Nachweis der Schule ist erforderlich) - Sport- und Freizeitangebote, wie Sportvereine, Musikschule, Kunstkurse
in Höhe eines Zuschusses von pauschal 15 Euro pro Monat
(nur bis zum 18. Lebensjahr!)
Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) wenn sie,
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Eine Ausnahme bilden die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
Wo stelle ich einen Antrag?
Das Team Bildung & Teilhabe
Das Team "Bildung und Teilhabe" ist unsere zentrale Anlaufstelle für alle Anträge und Fragen rund um die Leistungen aus dem Bildungs- & Teilhabe-Paket. Hier erhalten Sie während der Servicezeiten eine telefonische Beratung zu Ihren Fragen.
Postanschrift | Jobcenter Bochum, Bildung und Teilhabe Philippstraße 3, 44803 Bochum |
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Tel | 0234 9363-1414 |
jobcenter-bochum.but@jobcenter-ge.de | |
Servicezeiten | täglich von 8-12 Uhr |
Wie stelle ich einen Antrag?
Alle notwendigen Formulare zu den einzelnen Leistungen für Bildung & Teilhabe finden Sie in der folgenden Übersicht. Bitte denken Sie daran, alle erforderlichen Nachweise zur Kostenübernahme einzureichen. Bei der Lernförderung (Nachhilfe) ist zusätzlich ein gesonderter Antrag erforderlich.
Sie können die ausgefüllten Formulare auf folgende Art und Weise einreichen
- Über Jobcenter.digital oder die Jobcenter App auf Ihrem Smartphone
- per Mail an jobcenter-bochum.but@jobcenter-ge.de (bitte alle Dokumente nur als PDF)
- per Post an Jobcenter Bochum, Bildung und Teilhabe, Philippstraße 3, 44803 Bochum
- Hausbriefkästen der Standorte
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte, Tagespflege) oder der Schule, können für bedürftige Kinder die vollen Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen übernommen werden.
Wichtige Hinweise
- Die Leistung kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Tagespflegeperson, eine Kindertagesstätte oder eine Schule besucht wird
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen
- Leistungen können nur bei Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen, das in Verantwortung der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung eingenommen wird, gewährt werden
- Ein Erwerb von Snacks fällt nicht unter eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Die Zahlung der monatlichen Kosten für die Mittagsverpflegung erfolgt direkt an die Einrichtung, die die Mittagsverpflegung erbringt
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Nachweis über eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (diesen erhalten sie bei dem Anbieter der Mittagsverpflegung).
Der Antrag muss für jedes Kind und für jeden Bewilligungszeitraum gesondert beantragt werden. Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung ist durch den Anbieter nachzuweisen.- Anbieternachweis Mittagsverpflegung (pro Monat)
- Anbieternachweis Mittagsverpflegung (pro Mahlzeit)
- Anbieternachweis Stattküche
Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid über die bewilligte Leistung und die Kindertageseinrichtung oder Schule erhält eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung.
Ein grundsätzlicher Anspruch besteht auf Kostenübernahme des ermäßigten DeutschlandTickets.
Das ermäßigte DeutschlandTicket wird durch das Schulverwaltungsamt (link) genehmigt. Der noch zu leistende Eigenanteil wird durch Bildung und Teilhabe in voller Höhe übernommen. Eine Kostenübernahme ist auch möglich, wenn die gewählte Schule ein eigenständiges Bildungsprofil hat und die Schule deshalb besucht wird.
Wichtige Hinweise
- Diese Leistung wird ab Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraums bzw. ab Inanspruchnahme eines Tickets zur Nutzung des ÖPNV ausgezahlt.
- Werden die Kosten für eine Fahrkarte anerkannt, werden diese (teilweise - je nach Art des Tickets) von BuT getragen.
- Die Leistung kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, sofern eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird.
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf diese Leistung.
- Sofern die Aufwendungen für die Schülerbeförderung bereits von Dritten gezahlt werden, kann keine weitere Übernahme erfolgen (nach der Schülerfahrkostenverordnung).
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Der Antrag / Nachweis zu den Schülerbeförderungskosten muss für jedes Kind für jeden Bewilligungszeitraum gesondert angezeigt werden. Werden die Kosten anerkannt, wird der Zuschuss als Geldleistung erbracht
- Bewilligungs- oder Ablehnungsschreiben des Schulverwaltungsamtes /
bei nicht-städtischen Schulen ist eine Bescheinigung des Sekretariats der Schule erforderlich - Bei einer Ablehnung wird zusätzlich eine schriftliche Begründung benötigt, warum Ihr Kind auf eine Beförderung zur Schule angewiesen ist.
Da es sich um eine zweckbestimmte Leistung handelt, können Nachweise über die Verwendung verlangt werden. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid mit Namen des Berechtigten und unter Angabe der bewilligten Leistung. Bitte bewahren Sie daher die Nachweise (z.B. Kontoauszüge) auf.
Die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen (auch durchgeführt von OGS), unabhängig von der Anzahl der Ausflüge, die in einem Kindergarten oder Schuljahr durchgeführt werden, können in voller Höhe übernommen werden.
Wichtige Hinweise
- Die Auszahlung der Kosten erfolgt direkt an die Kindertageseinrichtung oder Schule.
- Es muss sich um einen Ausflug im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen handeln und es sind nur durch den Ausflug unmittelbar veranlasste Kosten förderfähig (kein Taschengeld etc.). – (noch klären)
- Die Leistung kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, sofern eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagespflegeperson besucht wird.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können keine Leistungen gewährt werden.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Nachweis über die Teilnahme an einem eintägigen Ausflug (dieser wird ausgestellt von der Schule / Kita)
Die Leistungen für eintägige Ausflüge müssen für jedes Kind und jeden Ausflug gesondert nachgewiesen/beantragt werden
Liegen alle Unterlagen vor, überweisen wir den Betrag direkt an die Kindertageseinrichtung oder Schule. Damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen, sollten Sie den Antrag auf Kostenübernahme rechtzeitig vor Beginn der Fahrt stellen. Sie erhalten dann einen Bewilligungsbescheid mit Namen des Berechtigten und unter Angabe der bewilligten Fahrt. Die Schule oder Kindertageseinrichtung erhält eine entsprechende Mitteilung über die Zusage der Kostenübernahme.
Übernommen werden die tatsächlich anfallenden Kosten für mehrtägige Klassenfahrten sowohl in Schule (auch OGS) als auch in Kindertageseinrichtungen.
Wichtige Hinweise
- Die Auszahlung der Kosten erfolgt direkt an die Kindertageseinrichtung oder Schule.
- Es muss sich um einen Ausflug im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (Wanderrichtlinien) handeln und es werden nur durch den Ausflug unmittelbar veranlasste Kosten übernommen (kein Taschengeld etc.).
- Die Leistung kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, sofern eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Kindertageseinrichtung oder eine Tagespflegeperson besucht wird.
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können keine Leistungen gewährt werden.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Nachweis über eine Klassenfahrt / Kitafahrt (dieser wird ausgestellt von der Schule / Kita und beinhaltet Angaben über Dauer, Ziel, Kostenaufstellung, Fälligkeit, Zielkonto)
Die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten / Kitafahrten müssen für jede Fahrt und jedes Kind gesondert nachgewiesen/beantragt werden. - Fahrt KitA
- Klassenfahrt Schule
- Nachweis Klassenkonto
Liegen alle Unterlagen vor, überweisen wir den Betrag direkt an die Kindertageseinrichtung oder Schule. Damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen, sollten Sie den Antrag auf Kostenübernahme rechtzeitig vor Beginn der Fahrt stellen. Sie erhalten dann einen Bewilligungsbescheid mit Namen des Berechtigten und unter Angabe der bewilligten Fahrt. Die Schule oder Kindertageseinrichtung erhält eine entsprechende Mitteilung über die Zusage der Kostenübernahme.
Besteht Lernförderbedarf, den die Schule bestätigt, weil beispielsweise die Versetzung gefährdet ist und bietet die Schule keine vergleichbaren schulischen Förderangebote, so kann das anspruchsberechtigte Kind Lernförderung aus dem Bildungspaket erhalten.
Wichtige Hinweise
- Diese Leistung setzt voraus, dass das Erreichen des wesentlichen Lernziels (z.B. Versetzung, Schulabschluss) gefährdet ist, dieses aber mithilfe der Lernförderung noch erreicht werden kann.
- Die Ursache für die Gefährdung des Lernzieles darf nicht in unentschuldigten Fehlzeiten, einer Verweigerungshaltung o.ä. liegen.
- Es darf zudem kein unmittelbares, schulisches Angebot bestehen, wie z.B. individuelle Maßnahmen (Lernpläne) oder strukturelle Förderungen (Förderkurse).
- Die Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.
- Die Notwendigkeit einer Lernförderung muss durch die Lehrkraft festgestellt und im Antragsvordruck schriftlich bestätigt werden.
- Die Auszahlung der Kosten für die Lernförderung erfolgt direkt an die Person/ Einrichtung, die die Lernförderung erbringt.
- Diese Leistung kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, sofern eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird.
- Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Die Leistungen für Lernförderung müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden.
- Die Notwendigkeit der Lernförderung muss von Seiten der Schule (Schulleitung) bestätigt werden
- Ebenso wird das letzte (Schul-) Zeugnis benötigt.
Erst bei Vorliegen dieser Empfehlung kann das Jobcenter Bochum über die Gewährung der Leistung für Lernförderung entscheiden! Wird die Leistung bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit einer Anlage, welche Sie beim Lernanbieter Ihrer Wahl abgeben. Dieser bestätigt auf der Anlage, dass er die Lernförderung durchführt. Das Jobcenter Bochum rechnet direkt mit dem Lernanbieter ab.
Das Bildungspaket soll bedürftigen Kindern das Mitmachen bei Sport, Spiel und Kultur ermöglichen. Beiträge für diese Bereiche werden in Höhe von monatlich bis zu 15,00 € übernommen.
Wichtige Hinweise
- Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
- Die Leistung kann für Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung oder die Teilnahme an Freizeiten eingesetzt werden.
- Die Förderung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ist auf 15,00 € monatlich beschränkt.
- Die Leistungen werden in einer Einmalzahlungen für die Dauer des gesamten Bewilligungsabschnitt ausgezahlt.
- Diese Leistungen werden ab Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraumes bzw. ab Inanspruchnahme einer Aktivität der soziokulturellen Teilhabe bewilligt.
- Die Auszahlung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erfolgt direkt auf Ihr Konto.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Nachweis / Absichtserklärung für sozial kulturelle Teilhabe
- Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe muss für jedes Kind und für jeden Bewilligungszeitraum gesondert beantragt/nachgewiesen werden.
Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid über den gesamten Betrag auf der Grundlage Ihres Leistungsbescheides. Damit bezahlen Sie die Aktivität Ihres Kindes. Unter Umständen müssen Sie - je nach Aktivität Ihres Kindes - noch etwas dazu bezahlen.
Informationen
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket gibt es beim
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Geld für Ihr Kind - Flyer des Jobcenter Bochum
- Flyer Bildungs- und Teilhabepaket