Sie sind Arbeitgeber?
Sie suchen eine neue Mitarbeiter*in, haben im Moment aber nicht die Zeit für ein langwieriges Auswahlverfahren? Wenn Sie offen sind, einem arbeitslosen Menschen eine Chance zu geben, dann sollten Sie den Gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter und Agentur für Arbeit Bochum oder unseren Vermittlungsservice anrufen.
Der Vermittlungsservice in unserem Haus unterstützt Sie gerne bei
- der Stellenbesetzung
Unsere persönlichen Ansprechpartner haben ausgewiesene Branchenkenntnisse und Zugriff auf einen großen Pool an motivierten und qualifizierten Bewerber*innen. In enger Absprache mit Ihnen führen wir eine zielführende Vorauswahl durch, sodass Sie im Vorstellungsgespräch auf Bewerber*innen treffen, die zu Ihrem Unternehmen passen. - der Einstellung
Unser Service endet nicht mit der Bewerberauswahl. Damit Sie sich ein persönliches Bild von der praktischen Mitarbeit eines Bewerbers in Ihrem Betrieb machen können, ermöglichen wir Praktika bis zu einer Dauer von 6 Wochen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie nach einer „Maßnahme beim Arbeitgeber“ oder kurz MAG.
Sie haben sich bereits entschieden? Mit unserem Eingliederungszuschusskönnen wir Sie während der Einarbeitungszeit mit attraktiven Lohnkostenzuschüssen unterstützen; damit Sie genügend Zeit haben, Ihre neue Mitarbeiter*in in Ihrem Betrieb zu qualifizieren. Nähere Informationen finden Sie in unserem Flyer. - während der Beschäftigung
Sie haben einen Bewerber eingestellt und plötzlich tauchen neue Fragen auf?Wir bieten Ihnen regelmäßige Kontakte auch nach der Einstellung und lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein.
Der gemeinsame Arbeitgeber-Service des Jobcenter und der Agentur für Arbeit Bochum unterstützt Sie mit
- Marktkompetenz
Wir beobachten und analysieren für Sie Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt. - Individueller Beratung
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungsangebote zusammen und beraten Sie zu Fragen rund um das Thema Personal. - Vermittlung nach Maß
Wir vermitteln Ihnen geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte – entsprechend Ihren Anforderungen. Melden Sie uns Ihre freie Stelle. - Finanzieller Förderung
Wir können Sie zum Beispiel bei der Einstellung oder Qualifizierung finanziell unterstützen. Gern informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.
Sie sind bereit einem Menschen eine Chance zu geben, der schon sehr lange arbeitslos ist? Dann können wir Ihnen zwei attraktive finanzielle Förderinstrumente anbieten.
- Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II)
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)
Mehr Informationen finden Sie in unserem Flyer zum Sozialen Arbeitsmarkt. Oder Sie rufen uns einfach an!
Umwandlungsprämie
Sie beschäftigen einen Mini-Jobber und würden ihn gerne fest einstellen? Mit unserer Umwandlungsprämie haben wir 2.500 Gründe, warum Sie sein Stundenkonto auf jeden Fall aufstocken sollte. So hoch (2.500 Euro) ist die Prämie, die wir Ihnen für die Aufstockung eines Mini-Jobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung maximal zahlen können. Wichtig ist, dass Sie den Antrag für die Prämie stellen, bevor Sie den der Arbeitsvertrag umwandeln.