Wie groß und teuer darf meine Wohnung sein?

Das Jobcenter kann die vollständigen Kosten für eine Wohnung sowie die Heizung auf Dauer nur übernehmen, soweit diese angemessen sind. Hierfür hat die Stadt Bochum im Buch Unterkunft SGB II klare Regeln erlassen.

Wenn Sie in einem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen, können wir die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ebenfalls übernehmen. Am besten Sie sprechen uns an.

Übrigens: Wenn Sie zum ersten Mal Leistungen beim Jobcenter beziehen und ihre Wohnung zu groß oder zu teuer ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen! Am besten Sie sprechen uns auch hier frühzeitig an.

Klimabonus

Ist Ihre Wohnung so gut isoliert, dass Sie weniger heizen müssen? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf einen Klimabonus (siehe Informationen zum Umzug). Am besten, Sie fragen Ihren Vermieter nach dem Energieausweis Ihrer Wohnung.

Wie groß und teuer darf meine Wohnung sein?
Eine Kurz-Übersicht über die monatliche Bruttokaltmiete finden Sie hier. Heizkosten werden in der anfallenden Höhe übernommen. Wird das Warmwasser in Ihrer Wohnung nicht über Heizung aufbereitet, können Sie einen Mehrbedarf Warmwasser beantragen.

Anzahl PersonenGrößeHöchstgrenze
1bis 50 qm431,35 Euro
2bis 65 qm540,70 Euro
3bis 80 qm635,35 Euro
4bis 95 qm

752,28 Euro

Ab einer Haushaltsgröße von 5 Personen bzw. ab einer Wohnungsgröße von 95,01 m² ist die Prüfung der Angemessenheit nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmen.

Personen im HaushaltOrientierungswert
5964,30 Euro
61.081,30 Euro
71.198,30 Euro
81.315,30 Euro

Bei Ihnen steht ein Umzug an?

Dann schauen Sie in unsere Informationen zum Umzug. Hier finden Sie alles, was Sie beachten müssen, damit Ihr Umzug reibungslos verläuft.
Den aktuellen Vordruck für die Mietbescheinigung finden Sie hier.