Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Jobcenter Bochum informiert regelmäßig und transparent über seine Aktivitäten und weist auf aktuelle Ereignisse hin. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Jobcenter Bochum.
Ansprechpartner*in
Johannes Rohleder
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jobcenter Bochum
Philippstraße 3
44803 Bochum
Tel | 0234 9363-1040 |
Mobil | 0151 12193539 |
Jobcenter-Bochum.Presse@jobcenter-ge.de |
Aktuelle Pressemeldungen
Telefonisch ist das Jobcenter ganztägig über die Service-Nummer 0234 / 9363 - 0 erreichbar
Am Mittwoch, den 13. März 2024, findet die Personalversammlung des Jobcenters Bochum statt. An diesem Tag ist der Zugang zu allen Standorten für Kundinnen und Kunden nicht möglich.
Das Jobcenter Bochum bittet daher alle Kundinnen und Kunden, ihre Leistungs- oder Vermittlungsangelegenheiten an einem anderen Tag zu erledigen.
Ab Donnerstag, den 14. März 2024, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten:
Mo 8:00 - 16:00 Uhr, Di, Mi + Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 8:00 - 18:00 Uhr
Jobcenter sind nicht zu elektronischem Abruf berechtigt
Kunden der Arbeitsagentur müssen seit dem 1. Januar 2024 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Arztes vorlegen, wenn sie krank sind – eine „Krankmeldung“ per Telefon oder digital genügt. Die Arbeitsagenturen können seit diesem Jahr die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch direkt bei den Krankenkassen abrufen. Für Jobcenter-Kunden gilt diese Neuerung nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit im Jobcenter vorlegen.
Die Jobcenter sind gesetzlich bis auf weiteres nicht berechtigt, eine AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Daher müssen alle Kunden im Krankheitsfall weiterhin die ausgedruckte AUB, den „Gelben Schein“, aktiv bei ihrem Arzt einfordern und im Jobcenter einreichen. Das kann sowohl in Papierform erfolgen als auch elektronisch über jobcenter.digital. Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen ihre AUB dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.
Presse-Information als PDF-Datei.