Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Jobcenter Bochum informiert regelmäßig und transparent über seine Aktivitäten und weist auf aktuelle Ereignisse hin. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Jobcenter Bochum.
Ansprechpartner*in
Johannes Rohleder
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jobcenter Bochum
Philippstraße 3
44803 Bochum
Tel | 0234 9363-1040 |
Mobil | 0151 12193539 |
Jobcenter-Bochum.Presse@jobcenter-ge.de |
Aktuelle Pressemeldungen
Personalversammlung 2023
Am Dienstag, den 16. Mai 2023, findet die Personalversammlung des Jobcenter Bochum statt. Daher bleiben alle Standorte einschließlich des Integration Point und der Jugendberufsagentur an diesem Tag geschlossen.
Telefonisch ist das Jobcenter Bochum auch am Dienstag von 8-18 Uhr ganztägig über die Servicenummer 0234 / 93 63-0. Die Standort-Durchwahlen sind während der regulären Öffnungszeiten ebenfalls besetzt.
Ab Mittwoch, dem 17. Mai 2023, stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung.
Mo 8:00 - 16:00 Uhr,
Di, Mi + Fr 8:00 - 12:00 Uhr sowie
Do 8:00 - 18.00 Uhr
Zum 1. Januar 2023 ersetzte das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II. Doch geändert hat sich nicht nur der Name. Von Mitte März bis zum Sommer sind jetzt Experten des Jobcenter Bochum bei Bildungseinrichtungen, Vereinen und Organisationen vor Ort, um über die bereits erfolgten und die noch ausstehenden Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz zu informieren.
Den Auftakt gab es am Donnerstag, den 23. März, beim IB-West an der Querenburger Höhe. Zur Infoveranstaltung erschienen gut 35 interessierte Bochumerinnen und Bochumer, die im Anschluss in einen regen Austausch mit den Jobcenter-Experten traten.
Weitere Termine von „Jobcenter on Tour“ sowie eine Kontaktadresse für Bildungsträger, Schulen und Vereine, die an einem eigenen Termin interessiert sind, finden Sie hier auf der Seite.

Gemeinsame Presseinformation von Verbraucherzentrale, Mieterverein, Caritas, Stadtwerken, Stadt und Jobcenter Bochum
Es gibt einen neuen Flyer zur Hilfe bei hohen Energiekosten. Die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen werden hier erklärt. Die vorhandenen Möglichkeiten zum Abwenden von Strom- und Gassperren sind kompakt zusammengefasst. Erstellt wurde der Flyer von der Stadt Bochum, dem Jobcenter Bochum, der Stadtwerke Bochum, der Caritas und der Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des runden Tisches zur Vermeidung von Strom- und Gassperren. Der runde Tische hat sich zusammengefunden, um Absprachen zu treffen zum Umgang mit hohen Energieschulden.
Die Information liegt bei den beteiligten Organisationen aus oder kann über diesen Link im Internet gefunden werden. Der Flyer soll dazu beitragen, möglichst vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei hohen Energiekosten schnelle Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Melanie Wenzel Budget- und Rechtsberatung Verbraucherzentrale: Für viele VerbraucherInnen stellen die hohen Energiekosten auch im neuen Jahr und trotz der eingeführten Strom- und Gaspreisbremse ein großes Problem dar. Bei vielen kommen die hohen Preise auch jetzt erst an.
Aichard Hoffmann Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V.: Haushalte mit niedrigem Einkommen, die bisher keine staatliche Unterstützung bekommen, können nach Erhalt einer hohen Heizkostenabrechnung finanzielle Hilfe beantragen.
Stefan Meisler Stromsparcheck Caritas Bochum: Haben Haushalte einen hohen Energieverbrauch, lohnt es sich genau hinzuschauen. Gerne helfen dabei die Stromspar-Experten der Caritas mit einem Besuch zu Hause.
Yvonne Missall Stadtwerke Bochum: Droht die Nichtzahlung der Energierechnung, ist der frühe Kontakt zum Energieversorger sehr hilfreich. In den meisten Fällen können Sperrungen verhindert werden.
Thorsten Macziaßek Jobcenter Bochum: Reichen die Einkünfte eines Haushalts für den Lebensunterhalt dauerhaft nicht aus, können BürgerInnen im Erwerbsalter einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) haben.
Ronja Wüppenhorst Sozialamt Bochum: Bei drohender oder bereits eingetretener Stromsperrung können z. B. ArbeitnehmerInnen als letztes Mittel beim Amt für Soziales Wohnen eine Darlehengewährung für die Stromschulden prüfen lassen.
Jobcenter sind nicht zu elektronischem Abruf berechtigt
Arbeitnehmer müssen seit dem 1. Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Arztes vorlegen, wenn sie krank sind. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch direkt bei den Krankenkassen ab. Für Jobcenter-Kunden gilt diese Neuerung nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit im Jobcenter vorlegen.
Die Jobcenter sind gesetzlich vorerst nicht berechtigt, eine AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Daher müssen alle Kunden bis auf Weiteres im Krankheitsfall die ausgedruckte AUB, den „Gelben Schein“, aktiv bei ihrem Arzt einfordern und im Jobcenter einreichen. Das kann sowohl in Papierform erfolgen als auch elektronisch über jobcenter.digital. Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen ihre AUB dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.
Presse-Information als PDF-Datei.

64jähriger Bochumer findet mit Unterstützung des Jobcenters eine neue Arbeit
Bei Viorel Timofte (ganz rechts) knallten die Sektkorken schon zwei Wochen vor Sylvester. Der 64jährige Bochumer startete nach langer Arbeitslosigkeit am 15. Dezember als neuer Mitarbeiter bei EDEKA Mader an der Brenscheder Straße. Dass sich sein persönlicher Wunsch für das Jahr 2023 so schnell erfüllte, lag nicht zuletzt an der Unterstützung durch den Vermittlungsservice des Jobcenter Bochum. Das Team des Vermittlungsservice stellte den Kontakt zu EDEKA Mader her und förderte die Arbeitsaufnahme auch finanziell.