Grundsätzlich können die Bochumerinnen und Bochumer bei uns Leistungen erhalten, die
- hilfebedürftig sind
- mindestens 15 Jahre alt sind und die individuelle Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben
- erwerbsfähig sind
- den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Zusätzlich gibt es noch zahlreiche Sonderregeln für bestimmte Gruppen wie Student*innen oder Auszubildende, Migrant*en oder Asylbewerberber*innen oder Menschen, die im Moment nicht erwerbsfähig sind.
Sie wissen nicht, ob Sie dazu gehören?
Dann fragen Sie am besten in Ihrem Standort nach.
Kranken-und Pflegeversicherung
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, sind Sie durch uns auch nicht kranken- und pflegeversichert.
Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte während dieser Zeit.