Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich können die Bochumerinnen und Bochumer bei uns Leistungen erhalten, die

  • hilfebedürftig sind
  • mindestens 15 Jahre alt sind und die individuelle Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben
  • erwerbsfähig sind
  • den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

Zusätzlich gibt es noch zahlreiche Sonderregeln für bestimmte Gruppen wie Student*innen oder Auszubildende, Migrant*en oder Asylbewerberber*innen oder Menschen, die im Moment nicht erwerbsfähig sind.

Sie wissen nicht, ob Sie dazu gehören?
Dann fragen Sie am besten in Ihrem Standort nach.

 

Kranken-und Pflegeversicherung

In der Zeit, in der Sie keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, sind Sie durch uns auch nicht kranken- und pflegeversichert.

Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte während dieser Zeit.