Über uns

Das Jobcenter Bochum betreut arbeitsuchende Bochumer*innen, die zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Unter der Leitung von Geschäftsführer Georg Sondermann unterstützen unsere rund 600 Mitarbeiter*innen die hilfeberechtigten Menschen auf ihrem Weg, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

Wir sind Ansprechpartner*innen sowohl für die arbeitsuchenden Menschen als auch für Arbeitgeber*innen und

  • unterstützen die Menschen ganzheitlich bei ihrer Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • fördern berufliche Weiterbildungen, zielgerichtete Schulungen und innovative Projekte
  • sichern den Lebensunterhalt durch die Zahlung von Bürgergeld sowie die Übernahme angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • beraten Arbeitgeber*innen bei der Suche nach Arbeitskräften und informieren über individuelle Fördermöglichkeiten
  • vermitteln in Ausbildung, Arbeit und Mini-Jobs
  • fördern Diversität ebenso wie die Chancengleichheit von Frauen und Männer

Als Jobcenter sind wir eng in die lokalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen Bochums eingebunden. Unsere Arbeit wird gesteuert durch die Trägerversammlung und den Beirat.

Träger des Jobcenter Bochum sind gemäß § 6 Sozialgesetzbuch II (SGB II) die Agentur für Arbeit Bochum und die Stadt Bochum. Die Trägerversammlung setzt sich aus je 3 Vertreter*innen Vertretern der Stadt Bochum und der Agentur für Arbeit Bochum zusammen.
Der Gesetzgeber hat der Trägerversammlung eine Fülle von Aufgaben und Kompetenzen zugeschrieben (§ 44c SGB II). Dazu gehört zum Beispiel die Bestellung der Geschäftsführung, Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung und die Aufstellung eines Stellenplans.

Mitglieder des Beirates sind  die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere die Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen.
Die Aufgabe des Beirates gemäß § 18 SGB II ist es, das Jobcenter Bochum bei der Auswahl und Gestaltung der angemessenen und zweckmäßigen Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen zu beraten. Die vier Vertreter*innen der Sozialpartner im Beirat geben zudem jährlich eine Stellungnahme zu den lokalen Einsatzfeldern der nach § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnisse ab.