Gibt es zusätzliche Unterstützung für außergewöhnliche Belastungen?
In besonderen Lebenslagen ist manchmal eine besondere Leistung notwendig. Auf Antrag können Sie dann über die Regelleistung hinaus Unterstützung erhalten. Bevor Sie einen Antrag stellen, sprechen Sie uns an. Wir klären dann mit Ihnen, was zu tun ist.
Weitere Leistungen
- für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (bei erstmaliger Gründung eines eigenen Hausstandes!)
- für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- für Anschaffungen und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
- Für Schwangere (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
- Für Alleinerziehende
- für Menschen mit Behinderungen
- für kostenaufwändige Ernährung
- bei einem unabweisbaren Bedarf
- für Warmwasseraufbereitung
Alle Informationen finden Sie hier.
Bochumer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können mit dem Bochum-Pass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Mehr Infos finden Sie auf den Seiten der Stadt Bochum
Als Empfänger von Sozialleistungen können Sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen, sogar rückwirkend für drei Jahre. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie in der Regel mit ihrem Bewilligungsbescheid oder jederzeit auf der Homepage von "Ihr Rundfunkbeitrag"