Sie haben Energiesorgen?

Ein Leitfaden zu Anlaufstellen und Kontakten in Bochum

Die steigenden Preise für Gas, Öl oder Strom treffen uns alle. Aber manche von uns sind durch die hohen Kosten massiv überfordert und können die Ausgaben aus eigenen Kräften nicht mehr stemmen. Dieser Leitfaden versammelt, alphabetisch nach Themen geordnet, wichtige Anlaufstellen in Bochum, die Menschen
mit Energiesorgen zur Seite stehen.

Bürger*innen sollten sich insbesondere in der aktuellen Situation nicht scheuen, zu prüfen, ob sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.

  • siehe: Bürgergeld
  • siehe: Grundsicherung im Alter
  • siehe: Kinderzuschlag
  • siehe: Wohngeld

Einen Überblick erhalten Sie unter https://sozialplattform.de

Reichen die Einkünfte eines Haushalts für den Lebensunterhalt dauerhaft nicht aus, können Bürger*innen im Erwerbsalter von 15 – 67 Jahren einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) haben. Das Bürgergeld umfasst den Regelbedarf, eventuelle Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung.
Leistungen können bei vorhandenem Einkommen auch aufstockend gewährt werden – also für den Teil des Lebensunterhalts, der durch eigenes Einkommen nicht gedeckt werden kann.

Bürgergeld müssen Sie beim Jobcenter Bochum beantragen. Den für Sie zuständigen Standort finden Sie hier.

Wer einen überdurchschnittlich hohen Anteil seines Einkommens für Wärme und Haushaltsenergie aufwenden muss, wer zu wenig verdient, um seine Energierechnung zu bezahlen, oder wer immer noch Energieschulden aus vergangenen Abrechnungszeiträumen hat, gilt als von Energiearmut betroffen. Für alle diese Personen gibt es unterschiedliche Beratungsangebote.

Bei Zahlungsproblemen

Bei Rechts- und Mietvertragsfragen

Bei Schulden

Sie haben einen hohen Energieverbrauch? Dann sollten Sie sich Ihre Wohnung und Ihren Haushalt einmal ganz genau anschauen. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie hier

Oder Sie sprechen mit den Stromspar-Experten der Caritas und vereinbaren einen Termin vor Ort.

Reichen die Einkünfte eines Haushalts für den Lebensunterhalt dauerhaft nicht aus, können Bürger*innen im Rentenalter Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter) haben. Die Grundsicherung im Alter umfasst den Regelbedarf, eventuelle Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Den Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen Sie beim Amt für Soziales der Stadt Bochum.

Verbraucher*innen mit niedrigem Einkommen oder Wohngeldbezieher*innen können nach Erhalt einer hohen Heizkostenabrechnung Hilfe erhalten: Im Monat der Fälligkeit kann die Heizkostennachzahlung als Bedarf berücksichtigt werden, sodass Bürger*innen gegebenenfalls für diesen Monat Anspruch auf Leistungen
der Grundsicherung (siehe oben) haben können. Um eine solche einmalige Leistung zu erhalten müssen Betroffene das normale Antragsverfahren des Jobcenter Bochum bzw. des Amtes für Soziales durchlaufen.

Wichtig: Der Antrag muss im Monat der Fälligkeit (Grundsicherung im Alter) bzw. innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit (Bürgergeld) der Heizkostenabrechnung gestellt werden! Eine nachträgliche Berücksichtigung ist nicht möglich.

Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Mehr Informationen.

Es kommt immer wieder vor, dass Bürger*innen bei Nichtzahlung einer Energierechnung eine Sperrung der Energieversorgung angedroht wird. In den meisten Fällen können sie eine Sperrung vermeiden, wenn sie mit den Energieversorger*innen eine Ratenzahlung oder Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren. Steht die Strom- oder Gassperrung unmittelbar bevor oder wurde bereits abgestellt, bleibt als allerletzte Möglichkeit der Kontakt zum Amt für Soziales (Fachteam Vermeidung von Wohnraumverlust) oder zum Jobcenter Bochum (nur für Kund*innen des Jobcenters!). Dort wird geprüft, ob im Einzelfall eine Übernahme der Energierückstände möglich ist – bei Stromkosten allenfalls als Darlehen.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass mehr Bürger*innen einen Anspruch auf Wohngeld haben als bisher beantragt. Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der Mieter*innen oder Eigentümer*innen hilft, ihre Wohnkosten zu tragen. Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Wohngeldes
richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete (oder Belastung) und dem Einkommen.

Wohngeld beantragen Sie beim Amt für Soziales.

Die Partner*innen des Runden Tisch "Energiearmut"