Die "neue" Grundsicherung
Grundsicherungsgeld löst zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld ab
Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Mit der Reform sind zudem wichtige Änderungen in Kraft getreten, die für alle Kundinnen und Kunden neue Regelungen und Pflichten mit sich bringen.
Die wichtigsten Änderungen und viele weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten
Wichtig zu wissen:
Wenn Sie bereits Bürgergeld erhalten,
- müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig.
- behalten Sie Ihre persönlichen Ansprechpersonen.
- laufen Ihre Maßnahmen oder Weiterbildungen wie gewohnt weiter.
Zudem können Sie alle Formulare und Online-Services vorerst wie gewohnt weiter verwenden. Lassen Sie sich dabei nicht vom Begriff "Bürgergeld" abschrecken. Bis zum Jahresende 2026 kann der noch gelegentlich auftauchen. Sämtliche Online-Services, Formulare und Internetseiten werden zeitnah aktualisiert.
